Bundestag Agenda
Parliamentary proceedings from the Deutscher Bundestag. Vote on actual legislative items.
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Demographische und gesellschaftliche Herausforderungen durch einen Überhang männlicher Zuwanderer
Deutsche Geiseln im Gazastreifen
Freistellung von Mitarbeitern im Rahmen des Rückbaus des ehemaligen Endlagerbergwerks Gorleben
Mittelabfluss im Rahmen der Initiative "Finanzielle Bildung" des BMBF
Bundesmittel für den Bereich Bildung für Nachhaltige Entwicklung
Angebot an öffentlich finanziertem High-Performance-Computing
Gerichtsentscheid zur Höhe der BAföG-Grundpauschalen in den Jahren 2014 und 2015
Präventionsstudie Antivirale Aktion gegen Autoimmunität bei Typ-1-Diabetes
Wahrung der Interessen deutscher Unternehmen bei Ausschreibungen der Finanziellen Zusammenarbeit
Beschäftigung von Ortskräften in Afghanistan seit der Machtübernahme der Taliban
Förderung des Zweckverbands Wildeshauser Geest
Mögliche Verwendung von EU-Fördermitteln für die Errichtung eines Skigebiets in der Ukraine
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist der Bundesregierung bekannt, ob Fördermittel der EU und aus EU-Staaten in die Errichtung des als GORO Mountain Resort bekannte geplante ukrainische Skigebiet fließen werden, ein für 1,5 Mrd. US-Dollar geplantes Großprojekt der privaten OKKO Group, vorwiegend im Besitz des ukrainischen Oligarchen Vitaliy Antonov, und wenn ja, in welcher Höhe (https://ubn.news/de/okko-beginnt-mit-dem-bau-eines-ganzjaehrig-geoeffneten-skigebiets-im-wert-von-15-mrd-usd/; www.mimikama.org/skigebiet-ukraine-luxus-krieg/)?
Zero-Trust-Architektur und Sicherheitsherausforderungen der EUDI-Wallet im Kontext signierter Daten
Gesetz zur Änderung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und weiterer umweltrechtlicher Vorschriften
Umsetzung völkerrechtlicher und europäischer Vorgaben zum Zugang zu Rechtsschutz für Umweltvereinigungen in Umweltangelegenheiten: Erweiterung des Katalogs der erfassten Klagegegenstände, Anpassungen der Regelungen zum Umweltrechtsschutz, Umsetzung zweier Entschließungen des Bundestages zur besseren Systematisierung des Bundesrechts sowie zur Beschleunigung verwaltungsgerichtlicher Verfahren im Infrastrukturbereich, Klarstellungen, Folgeänderungen;<br /> Änderung zahlr. §§ Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz, § 64 Bundesnaturschutzgesetz, §§ 48 und 53 Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie §§ 9 und 10 Umweltinformationsgesetz; Bekanntmachungserlaubnis<br /> <br /> Bezug: Beschluss VII/8g der 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Aarhus-Konvention im Oktober 2021 zur Bestätigung der Entscheidung des Compliance-Komitees vom 23. Juli 2021 (ACCC/C/2016/137)<br /> Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8. November 2022 zur Erweiterung der Klagerechte von Umweltvereinigungen (Rs. C-873/19) ; Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. Januar 2023 zur Klage von Umweltverbänden bei möglichen Verstößen gegen europäisches Umweltrecht gegen behördliche Entscheidungen (Az. 10 CN 1.23)<br /> Richtlinie 2014/52/EU vom 16. April 2014 zur Änderung der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. 124, 25.04.2014, S. 1) ; Richtlinie 2003/35/EG vom 26. Mai 2003 über die Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Ausarbeitung bestimmter umweltbezogener Pläne und Programme und zur Änderung der Richtlinien 85/337/EWG und 96/61/EG des Rates in Bezug auf die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten (ABl. L 156, 25.06.2003, S. 17) ; Richtlinie 2010/75/ EU vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334, 17.12.2010, S. 17) ; Richtlinie 2012/18/EU vom 4. Juli 2012 zur Beherrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. L 197, 24.07.2012, S. 1) ; Richtlinie 2004/35/EG vom 21. April 2004 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden (ABl. L 143, 30.04.2004, S. 56)<br /> Entschließungen des Deutschen Bundestags auf BT-Drs. 18/12146 und BT-Drs. 20/5570<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 43/26 GESTA 21. WP N013
IT-Security Workshop zum EUDI-Wallet
Gesetz zur Änderung des Tierarzneimittelgesetzes zur Erhebung von Daten über antibiotisch wirksame Arzneimittel und zur Änderung weiterer Vorschriften
Reduktion von Antibiotikaanwendungen bei Nutztieren zur Vermeidung von Antibiotikaresistenzen: Erweiterung des nationalen Antibiotikaminimierungskonzepts, Erfassung von Antibiotikaverbrauchsdaten bei Rindern, Schweinen, Hühnern und Puten zur Erfüllung der Verpflichtungen zur EU-einheitlichen Antibiotikadatenübermittlung, Meldepflicht für Behandlungen mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln, Abänderung versch. technischer Vorschriften, u.a. zur Verkürzung der im Antibiotikaminimierungskonzept geregelten Fristen; Anpassung der Blankett-Bußgeldnorm an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts betr. Bewehrung europarechtlicher Normen;<br /> Neufassung §§ 54-61 (Unterabschnitt 5 - Vorschriften zur Verringerung der Behandlung mit antibiotisch wirksamen Arzneimitteln und zu tierärztlichen Mitteilungen über die Arzneimittelverwendung) sowie Änderung weiterer §§ und Anlagen 1 bis 2 Tierarzneimittelgesetz, Änderung § 32 Tiergesundheitsgesetz; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> Bezug: Verordnung (EU) 2021/578 vom 29. Januar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf Anforderungen an die Erhebung von Daten über das Verkaufsvolumen und die Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren (ABl. L 123, 09.04.2021, S. 7) ; Durchführungsverordnung (EU) 2022/209 vom 16. Februar 2022 zur Festlegung des Formats der zu erhebenden und zu meldenden Daten für die Bestimmung des Verkaufsvolumens und der Anwendung von antimikrobiellen Arzneimitteln bei Tieren gemäß der Verordnung (EU) 2019/6 des Europäischen Parlaments und des Rates (ABl. L 35, 17.02.2022, S. 7)<br /> Bericht über die Evaluierung des Antibiotikaminimierungskonzepts der 16. Novelle des Arzneimittelgesetzes (BT-Drs 19/11070)<br /> Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. September 2016 zur Verfassungswidrigkeit der Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz (2 BvL 1/15)<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung der Zielsetzung des Gesetzes durch Bezugnahme auf das 50-Prozent-Reduktionsziel der Farm-to-Fork-Strategie der EU-Kommission, Möglichkeit zum Hinzuziehen einer zweiten Veterinärkraft bei Änderung des Maßnahmenplans, Entfall des Haftungsrisikos für Tierärzte im Falle einer fehlerhaften tierärztlichen Meldung von Antibiotikadaten<strong>, </strong>Klarstellung zur Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen betr. der Einschränkung oder dem Verbot bestimmter Antibiotika, insb. beim Wirkstoff Colistin, Evaluierung der Gesetzeswirkung und Berichterstattung an den Deutschen Bundestag innerhalb von 3 Jahren nach Inkrafttreten, klarstellende Korrektur der Zuständigkeitsaufteilung zw. Bundesländern und Bundesoberbehörden bei der Ausstellung der WHO-Zertifikate für Tierarzneimittel, weitere Klarstellungen und redaktionelle Korrekturen;<br /> Erneute Änderung versch. §§ und Anlagen sowie Einfügung § 94 Tierarzneimittelgesetz<br /> <br /> Bezug: "Vom Hof auf den Tisch" - eine Strategie für ein faires, gesundes und umweltfreundliches Lebensmittelsystem<br /> KOM(2020)381 endg., Ratsdok.-Nr. 8280/20, BR-Drs 280/20
Gesetz zur Reform der missbräuchlichen Anerkennung von Vaterschaften
Regelung zur Verhinderung missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen: Beteiligung der Ausländerbehörde am Überprüfungsverfahren in allen Fällen mit einem Elternteil nichtdeutscher Herkunft, Tragen der Beweislast durch den Anerkennenden, z.B. mithilfe einer DNA-Analyse;<br /> Änderung §§ 27 und 85a Aufenthaltsgesetz sowie Änderung § 1597a Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/4264 GESTA 21. WP B030
Anzahl von Ökobetrieben unter den antragstellenden Betrieben zur Feststellung auf Förderfähigkeit im Rahmen der Richtlinie zum Umbau der Tierhaltung
Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025)
Feststellung des Bundeshaushaltsplans 2025 in Einnahmen und Ausgaben auf 488,609 Mrd Euro mit Priorisierung auf die Kernaufgaben des Staates, insbes. innere und äußere Sicherheit, leistungsfähige Infrastruktur sowie Förderung von Bildung, Forschung und Innovation, Feststellung des Wirtschaftsplans des Sondervermögens "Bundeswehr" auf 21,961 Mrd Euro, des Sondervermögens "Aufbauhilfe 2021" auf 2,500 Mrd Euro und des Sondervermögens "Klima- und Transformationsfonds" auf 25,470 Mrd Euro; Nettokreditaufnahme bis zur Höhe von 51,298 Mrd Euro entsprechend der nach Art. 115 GG zulässigen Obergrenze, Gewährleistungsermächtigungen bis zu 1.011,710 Mrd Euro, keine pauschalen Stelleneinsparungen; Investitionen in Höhe von 81,009 Mrd Euro, erwartete Steuereinnahmen von 388,243 Mrd Euro<br /> <br /> Bezug: Haushaltsbegleitgesetz 2025 s. GESTA D064