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Gesetz zur Änderung des § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
Änderung der Regelung zur Entwidmung von Bahngrundstücken mit dem Ziel eines sachgerechten Ausgleichs zwischen dem Interesse am Erhalt der Bahninfrastruktur und anderer dringender Interessen wie Wohnungsbau oder Stadtentwicklung: Entfall des überragenden öffentlichen Interesses bei fehlendem Verkehrsbedürfnis und langfristig nicht zu erwartender Nutzung der Infrastruktur zu Bahnbetriebszwecken, Versagen einer Freistellung im Falle einer möglichen Streckenreaktivierung, Schaffung einer Übergangsregelung für vor dem 29. Dezember 2023 beantragte Freistellungsverfahren zur Weiterführung nach der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Rechtslage;<br /> Änderung §§ 23 und 38 Allgemeines Eisenbahngesetz<br /> <br /> Bezug: Siehe auch GESTA J032 und J034<br /> Wiedervorlage siehe BT-Drs 21/326 GESTA 21. WP J001
Gesetz zur Entlastung der Zustellerinnen und Zusteller in der Paketbranche
Konkretisierung und Vereinfachung der Vorgaben für die Zustellung schwerer Pakete: verpflichtende Zwei-Personen-Zustellung von Paketen ab einem Einzelgewicht von 23 Kilogramm ohne Ausnahmemöglichkeiten, Evaluierung der Regelung durch das BMWK innerhalb von drei Jahren;<br /> Änderung §§ 5, 9, 73 und 112 Postgesetz
Erstes Gesetz zur Änderung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes
Ausweitung der verpflichtenden Kennzeichnung von Lebensmitteln tierischen Ursprungs auf die Außer-Haus-Verpflegung sowie auf weitere Schweinefleischprodukte, Anpassung des Verfahrens für ausländische Akteure, redaktionelle Klarstellungen;<br /> Änderung zahlr. §§ Tierhaltungskennzeichnungsgesetz
Aufrüstungsspirale verhindern - Beschaffung des Raketenabwehrsystems Arrow 3 stoppen
Wohnungspolitische Bilanz der Bundesrepublik Deutschland seit 2014
(insgesamt 33 Einzelfragen)
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 KOM(2024) 531 endg.; Ratsdok. 15620/24
Digitale Zeitenwende für Deutschland mit der Umsetzung der eIDAS-2.0-Verordnung einleiten
Zehntes Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes
Umsetzung des Beschlusses des Bundeskanzlers mit den Landesregierungschefs: Ermöglichung einer gemeinsamen Abrechnung der Ausgleichsbeträge in den Jahren 2023 bis 2025 und Ausdehnung der Überjährigkeit auf das Jahr 2025 zur Steuerung des Ausgleichsbedarfs bei der Finanzierung des Deutschlandtickets, Einbehalt eines Teilbetrages der Regionalisierungsmittel in Höhe von 350 Mio Euro im Jahr 2025 aufgrund der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts und Auszahlung an die Länder im Jahr 2026;<br /> Änderung §§ 5,9 und Anlage 8 Regionalisierungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 6. November 2023<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Verzicht auf Einbehalt von Regionalisierungsmitteln, Streichung des Verbots der Verwendung von Regionalisierungsmitteln für weitere Tarifangebote; redaktionelle Folgeänderungen;<br /> Verzicht auf Änderung § 5, erneute Änderung § 9 Regionalisierungsgesetz
Beschluss der Deutsch-Französischen Parlamentarischen Versammlung vom 4. Dezember 2023 für die grenzüberschreitende Nutzung von "KulturPass" und "pass Culture" für die Jugend
Ausweitung der deutsch-französischen Zusammenarbeit im Kultur- und Jugendbereich: Teilhabe am kulturellen Angebot des jeweiligen Nachbarlandes durch grenzüberschreitende Nutzung des französischen bzw. deutschen Kulturpasses für Jugendliche
Vertrag zur Gründung des Bundesforschungszentrums für klimaneutrales und ressourceneffizientes Bauen
Tagung der Interparlamentarischen Konferenz für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik vom 9. bis 10. September 2024, Budapest, Ungarn
Teilnehmende der deutschen Delegation, Tagungsablauf; Sitzungen: Zukunft Europas, Prioritäten und aktuelle Fragen der GASP und GSVP, Schutz der EU-Außengrenzen und illegale Migration, geopolitische und strategische Verschiebungen in der Welt; Dringlichkeitsdebatte über die Auswirkungen russischer Angriffe auf die ukrainische Wirtschaft und Infrastruktur
Politikwechsel für Deutschland - Irreguläre Migration stoppen, humanitäre Verantwortung erfüllen
Gesetz zur Änderung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze zur Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes nach Fehlgeburten
Sicherstellung der Regenerationszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 15. Schwangerschaftswoche aufgrund der besonderen Belastungssituation: Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes, Beschäftigungsverbot, Entlastung des Arbeitgebers, Diskriminierungsschutz bei Ersteinstellung, Gleichbehandlung von Bundesbeamtinnen, Soldatinnen und Selbständigen, Klarstellung zum Begriff Entbindung;<br /> Änderung §§ 2, 3, 9 und 32 Mutterschutzgesetz sowie versch. §§ in weiteren 3 Gesetzen und 2 Rechtsverordnungen<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2024 zur Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche (1 BvR 2106/22)<br /> Siehe auch GESTA I026
Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften
Umsetzung der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zwecks Harmonisierung und Vereinheitlichung der Sanktionsdurchsetzung durch Angleichung der strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen: Anpassung und Ergänzung der Straftatbestände, einschließlich einer umfassenderen Strafbewehrung von Sanktionen aus dem Finanzbereich sowie von Transaktionsverboten, Strafbewehrung der Vermögensverschleierung durch Dritte zum Zweck der Sanktionsumgehung, Erweiterung der Meldepflichten, Strafbewehrung in besonders schweren Fällen und der leichtfertigen Begehung von bestimmten Sanktionsverboten betr. Dual-Use-Güter sowie der Ermöglichung der Einreise einer gelisteten Person, Strafbefreiung für Handlungen als humanitäre Hilfen für bedürftige Personen; Kriminalisierung auch sanktionsrechtlicher Investitionsverbote, Aufnahme einer Regelung zur Bußgeldbewehrung gegenüber juristischen Personen sowie zur Übernahme der behördlichen Zuständigkeit für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Sanktionsdurchsetzungsbehörden, Zuständigkeit bzw. Amtshilfe des Bundeskartellamtes bei Nachprüfungen der EU-Kommission; Folgenanpassungen;<br /> Änderung §§ 13, 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz, § 82 Außenwirtschaftsverordnung, §§ 3, 10, 11 und 13 Zollfahndungsdienstgesetz sowie §§ 50 und 50f Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung §§ 14 und 98 sowie Einfügung § 95a Aufenthaltsgesetz;<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1226 vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht) (ABl. L, 2024/1226, 29.04.2024)<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 563/25 GESTA 21. WP E018