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Gesetz zur Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und anderer Rechtsvorschriften

Umsetzung der Richtlinie Sanktionsstrafrecht zwecks Harmonisierung und Vereinheitlichung der Sanktionsdurchsetzung durch Angleichung der strafrechtlichen Definitionen im Zusammenhang mit Verstößen gegen EU-Sanktionen: Anpassung und Ergänzung der Straftatbestände, einschließlich einer umfassenderen Strafbewehrung von Sanktionen aus dem Finanzbereich sowie von Transaktionsverboten, Strafbewehrung der Vermögensverschleierung durch Dritte zum Zweck der Sanktionsumgehung, Erweiterung der Meldepflichten, Strafbewehrung in besonders schweren Fällen und der leichtfertigen Begehung von bestimmten Sanktionsverboten betr. Dual-Use-Güter sowie der Ermöglichung der Einreise einer gelisteten Person, Strafbefreiung für Handlungen als humanitäre Hilfen für bedürftige Personen; Kriminalisierung auch sanktionsrechtlicher Investitionsverbote, Aufnahme einer Regelung zur Bußgeldbewehrung gegenüber juristischen Personen sowie zur Übernahme der behördlichen Zuständigkeit für die Koordinierung der Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Sanktionsdurchsetzungsbehörden, Zuständigkeit bzw. Amtshilfe des Bundeskartellamtes bei Nachprüfungen der EU-Kommission; Folgenanpassungen;<br /> Änderung §§ 13, 18 und 19 Außenwirtschaftsgesetz, § 82 Außenwirtschaftsverordnung, §§ 3, 10, 11 und 13 Zollfahndungsdienstgesetz sowie §§ 50 und 50f Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, Änderung §§ 14 und 98 sowie Einfügung § 95a Aufenthaltsgesetz;<br /> <br /> Bezug: Richtlinie (EU) 2024/1226 vom 24. April 2024 zur Definition von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstoß gegen restriktive Maßnahmen der Union und zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/1673 (Richtlinie Sanktionsstrafrecht) (ABl. L, 2024/1226, 29.04.2024)<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 563/25 GESTA 21. WP E018

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-12-19
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