Verordnung zur Stärkung der Bewirtschaftung von gewerblichen Siedlungsabfällen und bestimmten Bau- und Abbruchabfällen
Umsetzung der Handlungsempfehlungen der Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung zur Durchsetzung der Verbesserung der getrennten Sammlung sowie der Recyclingquote gewerblicher Siedlungsabfälle sowie Bau- und Abbruchabfälle: Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Sammelbehälter, Beteiligung von Sachverständigen, Beschränkung der Vorbehandlung auf zwei hintereinander geschaltete Anlagen, verpflichtende Ausstattung mit Nahinfrarot-Aggregaten, einheitliche Formatvorgaben für die elektronische Übermittlung der Dokumentation, Aufbau eines bundesweiten elektronischen Registers für alle Vorbehandlungsanlagen, Ausweitung des Anwendungsbereichs auf Betreiber von Anlagen zur energetischen Verwertung und Verpflichtung zur Vornahme von Stichprobenkontrollen, Definition für nicht gefährliche asbesthaltige Bau- und Abbruchabfälle sowie nicht gefährliches asbesthaltiges Bodenmaterial;<br /> Änderung und Einfügung versch. §§ und Anlagen Gewerbeabfallverordnung sowie §§ 2, 6 und 8 Deponieverordnung<br /> <br /> Bezug: Erarbeitung von Grundlagen für die Evaluierung der Gewerbeabfallverordnung vom März 2023 (UBA Texte 47/2023) ; Umlaufbeschluss 55/2021 der Umweltministerkonferenz vom 23. April 2021