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Gesetz zur Änderung des Abkommens über die Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung

Zustimmung zu der am 10. Juli 2023 in Washington D. C. vom Gouverneursrat der Internationalen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung angenommenen Änderung des IBRD-Abkommens: Gewährung eines größerern Kreditvergabespielraumes durch Aufhebung der Begrenzung der Ausleihkapazität der IBRD auf die Summe von Eigenkapital und Haftungskapital (statutarische Hebelungsgrenze)

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-02-14
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