Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vereinheitlichung und Vereinfachung der Regelungen zur Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen für trans-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen: Änderung von Geschlechtseintrag und Vornamen durch Erklärung mit Beifügung einer Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt, Dreimonatsfrist für vorherige Anmeldung, einjährige Sperrfrist für erneute Änderung, besondere Regelungen für Minderjährige sowie für Menschen unter Betreuung, Zustimmung durch Sorgeberechtigten oder Familiengericht bzw. Betreuungsgericht, Offenbarungs- und Ausforschungsverbot zum Schutz gegen ein Zwangs-Outing, Ausnahmen, Bußgeldvorschriften, keine Regelungen zu geschlechtsangleichenden medizinischen Maßnahmen, Klarstellungen zum Hausrecht und Zugang zu geschützten Räumlichkeiten, Gesetzesevaluation innerhalb von 5 Jahren nach Inkrafttreten, Berichtspflicht;<br /> <strong>Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag</strong> (SBGG) als Art. 1 der Vorlage, Änderung und Einfügung zahlr. §§ in 9 weiteren Gesetzen und 1 Rechtsverordnung, Aufhebung Transsexuellengesetz<br /> <br /> Bezug: Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zum Transsexuellengesetz vom 16. März 1982 (1 BvR 983/81), vom 26. Januar 1993 (1 BvL 38, 40, 43/92), vom 6. Dezember 2005 (1 BvL 3/03), vom 18. Juli 2006 (1 BvL 1 und 12/04), vom 27. Mai 2008 (1 BvL 10/05), vom 11. Januar 2011 (1 BvR 3295/07) sowie vom 10. Oktober 2017 (1 BvR 2019/16)<br /> Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Abschaffung des Transsexuellengesetzes und Ersetzung durch ein Selbstbestimmungsgesetz<br /> Eckpunkte des BMFSFJ und BMJ zum Selbstbestimmungsgesetz, Juni 2022<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>Vorgaben zur Beratungspflicht für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige sowie Anhörung von Kindern ab 5 Jahren, Ausweitung des Offenbarungsverbots auf Familienangehörige, Reisepassregelungen, Streichung der Regelung zur automatisierten Datenweitergabe, Klarstellungen betr. bereits eingereichte Dokumente, Neuausstellung von Dokumenten sowie zum Eltern-Kind-Verhältnis, zweistufiges Inkrafttreten des Gesetzes;<br /> Änderung versch. §§ Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, erneute Änderung § 4 Passgesetz, §§ 27 und 45b Personenstandsgesetz sowie § 42 Personenstandsverordnung
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Verkündet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-04-02