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Gesetz zur frühzeitigen Integration von Asylbewerbern in den Arbeitsmarkt

Regelungen zum frühzeitigen Zugang von Asylbewerbern zum regulären Arbeitsmarkt: grundsätzlicher Anspruch auf Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis bereits nach drei Monaten nach Stellung des Asylantrags unabhängig von einer Wohnpflicht in einer Aufnahmeeinrichtung, Beibehaltung bestehender Ausschlussgründe, Folgeänderungen;<br /> Änderung §§ 58, 61 und 87d Asylgesetz<br /> <br /> <strong>Änderung durch BR-Beschluss:</strong> Anpassungen im Vorblatt<br /> <br /> <strong>Redaktionelle Anpassung im BR:</strong> rechtsförmliche Änderung<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 266/25 GESTA 21. WP G003

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2025-01-29
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