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Drittes Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3. BMGÄndG)

Gesteigerter Schutz für bedrohte oder gefährdete Personen vor missbräuchlicher Ausforschung ihrer Meldedaten: Anhebung der Schwelle für die Erteilung einer Melderegisterauskunft an private Dritte, Auskunftssperren für Mandatsträger, Verlängerung der gesetzlichen Frist der Auskunftssperre von zwei auf vier Jahre, Verbot von Scheinabmeldungen; Anpassungen zur Verbesserung melderechtlicher Abläufe; Befugnis der Wehrersatzbehörde sowie der Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung zum Abruf von Meldedaten;<br /> Änderung zahlreicher §§ Bundesmeldegesetz, Änderung § 7 Soldatengesetz und § 5 Sanktionsdurchsetzungsgesetz sowie Änderung § 7 Erste Bundesmeldedatenübermittlungsverordnung und §§ 3, 5 und 7 Bundesmeldedatenabrufverordnung, Folgeänderungen in 2 Gesetzen und 3 Rechtsverordnungen

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-09-26
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