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Gesetz zur Änderung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn

Zur Verlangsamung des Mietenanstiegs Verlängerung der Regelungen zur Beschränkung der Miethöhe bei Mietbeginn bis zum Jahre 2029 (sog. Mietpreisbremse), Festlegung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt durch Rechtsverordnung der Landesregierungen, Ausdehnung des Anwendungsbereichs auf nach dem 1. Oktober 2014 und bis zum 1. Oktober 2019 erstmals genutzt und vermietete Wohnungen;<br /> Änderung §§ 556d und 556f Bürgerliches Gesetzbuch<br /> <br /> Bezug: Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2019 zur Regulierung der Miethöhe bei Mietbeginn im nicht preisgebundenen Wohnraum (sogenannte Mietpreisbremse)(1 BvL 1/18)<br /> Untersuchung der Wirksamkeit der in 2015 eingeführten Regelungen zur Dämpfung des Mietanstiegs auf angespannten Wohnungsmärkten (Mietpreisbremse), DIW Berlin 2018<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf BT-Drs 20/14238 GESTA C146<br /> Siehe auch GESTA C140 sowie GESTA 21. WP C008

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2025-02-14
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