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Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung von Kinderpornographie durch Betreiben krimineller Handelsplattformen im Internet

Einführung eines Sondertatbestandes für das Betreiben krimineller Plattformen zur Verbreitung und zum Austausch kinderpornographischer Inhalte (Wiedergabe eines tatsächlichen oder wirklichkeitsnahen Geschehens), erhöhte Strafdrohung von nicht unter 3 Jahren, Aufnahme in den Katalog der Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter, Möglichkeit technischer Ermittlungsmaßnahmen (Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchung, Erhebung von Verkehrsdaten); Einschränkung von Grundrechten betr. Fernmeldegeheimnis und Unverletzlichkeit der Wohnung;<br /> Änderung §§ 5, 6 und 125 Strafgesetzbuch sowie 100a, 100b und 100g Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder, s. GESTA 19. WP C184 ; Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches &ndash; Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet, s. GESTA 19. WP C212

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Den Ausschüssen zugewiesen
Wahlperiode
20
Date
2025-09-26
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