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Verlängerung des Betreibervertrags für die Unterstützungsleistung Betrieb und Betreuung des Gefechtsübungszentrums des Heeres

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum plant das Bundesministerium der Verteidigung nach meiner Kenntnis den aktuellen Betreibervertrag für die Unterstützungsleistung Betrieb und Betreuung des Gefechtsübungszentrums des Heeres (GefÜbZH) ab dem 1. September 2026 um acht Monate zu verlängern, obwohl dies seitens des Bundesministeriums der Verteidigung &ndash; unter anderem aus rechtlichen Gründen &ndash; im Rahmen der 81. Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages am 5. Juni 2024 explizit ausgeschlossen wurde (bitte insbesondere darauf eingehen, warum das Bundesministerium der Verteidigung nur eine Zwischenlösung für acht Monate anstrebt und keine grundsätzliche Entscheidung zum weiteren Betrieb und der Betreuung des GefÜbZH entweder im Sinne einer erneuten externen Ausschreibung dieser Leistung oder einer entsprechenden Beauftragung der bundeseigenen HIL GmbH getroffen wird), und warum wurde diese Entscheidung aufgrund der nach meiner Ansicht herausragenden Bedeutung dieser Angelegenheit für die Einsatzfähigkeit der Bundeswehr nach meiner Kenntnis &ndash; anders als ursprünglich vorgesehen &ndash; von Staatssekretär Nils Hilmer und nicht vom Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius persönlich getroffen?

Parliamentary Details

Type
Mündliche Frage
Status
Beantwortet
Wahlperiode
20
Date
2025-01-29
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