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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 109 und 115)

Erweiterung des fiskalischen Spielraums für Gesamtverteidigung und die Erfüllung sicherheitspolitischer Aufgaben durch eine limitierte Bereichsausnahme im Rahmen der Schuldenregel, Abzug der 1,5 Prozent des nominalen BIP übersteigenden Kreditaufnahme für Verteidigungsausgaben von dem bei der Schuldenbremse zu berücksichtigenden Betrag;<br /> Änderung Art. 109 und 115 Grundgesetz

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2025-03-16
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