Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei angesichts des türkischen Agierens in Syrien und im Irak
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit hat sich das Agieren der Türkei beispielsweise bezogen auf die im Widerspruch zum Völkerrecht stehenden Militäroperationen der Türkei in Syrien und im Irak (u. a. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages WD 2 – 3000 – 116/19 und WD 2 – 3000 – 031/22), den Bruch des Waffenembargos gegenüber Libyen (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 61 auf Bundestagsdrucksache 19/19240), die mutmaßliche Förderung des islamistischen Terrorismus (www.deutschlandfunk.de/einstufung-als-terrorhelfer-tuerkei-weist-vorwuerfe-der-100.html), die militärischen Drohungen gegenüber Griechenland und Zypern (WD 2 – 3000 – 101/20, S. 8) sowie die Massenverhaftungen von Erdoğan- bzw. Regimekritikern und Gewalt gegen diese (www.fr.de/politik/menschenrechte-tuerkei-gefaengisse-politische-gefangene-erdogan-zr-93118005.html) nach Kenntnis der Bundesregierung dahingehend geändert, dass sie ihren ursprünglich erklärten "konsequenten und strikten Kurs" bezogen auf ihre restriktive Rüstungsexportpolitik gegenüber der Türkei (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/annen-bundestag-tuerkei-nordsyrien-2257764) dahingehend geändert hat, dass der Wert der Rüstungsexportgenehmigungen im Jahr 2024 deutlich gestiegen ist, und hat sich das entsprechende Agieren auch dahingehend geändert, dass sich die Bundesregierung dem Verkauf von Kampfflugzeugen des Typs Eurofighter nicht mehr entgegenstellt, vor dem Hintergrund, dass sie nach Einschalten der NATO-Staaten England, Italien und Spanien eine positive Antwort bezüglich des Verkaufs gegeben habe (www.fr.de/politik/blockade-aufgehoben-deutschland-nickt-40-eurofighter-fuer-die-tuerkei-ab-zr-93412616.html)?
Parliamentary Details
- Type
- Mündliche Frage
- Status
- Beantwortet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2024-12-18