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Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Angesichts hoher Fallzahlen des sexuellen kindlichen Missbrauchs Verbesserung des Schutzes vor sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen: Dauerhafte Verankerung des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen, Wahl durch den Bundestag, fünfjährige Amtszeit mit der Möglichkeit der einmaligen Wiederwahl, Berufung eines Betroffenenrats und einer Unabhängigen Aufarbeitungskommission, Errichtung eines Zentrums für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen, Monitoring und Datenerhebung, forschungsbasierte Berichtspflicht, Etablierung eines Beratungssystems zur Unterstützung individueller Aufarbeitung, Akteneinsichts- und Auskunftsrechte für Betroffene, Maßnahmen zur Sensibilisierung, Aufklärung und Qualifizierung durch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung<strong>,</strong> Erweiterung des Anwendungsbereichs von Schutzkonzepten, Fallanalysen zur Qualitätsentwicklung bei problematischen Kinderschutzverläufen, Einrichtung einer medizinischen Kinderschutzhotline, Datenschutz;<br /> Gesetz zur Einrichtung der oder des Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (<strong>Antimissbrauchsbeauftragtengesetz</strong> &ndash; UBSKMG) als Art. 1 der Vorlage, Einfügung § 9b und Änderung versch. §§ Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Einfügung § 6 Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Stärkung der Prävention und des Kinderschutzes<br /> Richtlinie 2011/93/EU vom 13. Dezember 2011 zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates (ABl. L 335, 17.12.2011, S. 1) ; Art. 34 Übereinkommen über die Rechte des Kindes ; Übereinkommen des Europarats zur Bekämpfung des Menschenhandels ; Übereinkommen des Europarats zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexuellem Missbrauch ; Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-03-21
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