Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz - GVSG)
Zahlreiche detaillierte Einzelregelungen betr. Weiterentwicklung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) mit Stärkung der Interessenvertretung der Pflege sowie der Patientenvertretung, Beschleunigung der Entscheidungen der Selbstverwaltung und Ausbau der Mitsprachemöglichkeiten der Vertretungen der Hebammen, wissenschaftlicher Fachgesellschaften und weiterer Betroffener, Ermöglichung digitaler Sitzungen und Beschlussfassungen von Selbstverwaltungsorganen, Erleichterung der Gründung Medizinischer Versorgungszentren durch Kommunen, Verbesserung und Erleichterung der ambulanten Behandlung psychisch Kranker, Beschleunigung von Bewilligungsverfahren für Hilfsmittelversorgungen, Erhöhung der Leistung- und Servicequalitätstransparenz von Kranken- und Pflegekassen durch ein digitales Informations- und Vergleichsangebot für gesetzlich Versicherte, Begrenzung des Wechsels aus der privaten Krankenversicherung in die Familienversicherung der GKV, Beitragsfreiheit für Waisenrenten bei Freiwilligendiensten, Reform der hausärztlichen Vergütung, u.a. Entbudgetierung, Bürokratieabbau für Ärzte im Bereich der Wirtschaftlichkeitsprüfung verordneter Leistungen, Streichung des Zusatzentgelts für SARS-CoV-2-Testungen, Fortentwicklung der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen, erweiterte Prüfrechte des Bundesrechnungshofs u.a.;<br /> Änderung von 5 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Verzicht auf Regelungen zu kommunalen Gesundheitsregionen, Gesundheitskiosken und Primärversorgungszentren, Änderungen betr. Altersbeschränkung für Notfallkontrazeptiva bei sexuellem Missbrauch oder Vergewaltigung sowie Versorgung mit medizinisch notwendigen Wundbehandlungsprodukten; redaktionelle Anpassungen;<br /> Streichung der Änderung von 4 Gesetzen und 1 Rechtsverordnung
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Verkündet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-02-14