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Vorgehen bei Nichtmeldung strafbarer Inhalte im Internet an das BKA durch Kooperationspartner

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Besteht eine Verwaltungspraxis oder Vorschrift, wie das Bundeskriminalamt und seine "Zentrale Meldestelle für strafbare Inhalte im Internet" mit "Partnern" verfährt (www.bka.de/DE/KontaktAufnehmen/KontaktBesondereThemen/MeldestelleHetzeImInternet/ZMIPartner/zmipartner_node. html), denen strafbare Inhalte mitgeteilt werden, die diese aber nicht an das Bundeskriminalamt weiterleiten, und wenn nein, hält die Bundesregierung dieses Vorgehen für mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar?

Parliamentary Details

Type
Mündliche Frage
Status
Beantwortet
Wahlperiode
20
Date
2024-12-04
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