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Gesetz zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die Erprobung von Innovationen in Reallaboren und zur Förderung des regulatorischen Lernens (Reallabore-Gesetz - ReallaboreG)

Stärkung von Reallaboren als wichtigem Instrument der Innovationsförderung und des regulatorischen Lernens: Begriffsdefinitionen von Reallaboren, Experimentierklauseln und regulatorischem Lernen, Schaffung eines Reallabore-Innovationsportals des Bundes als zentraler Stelle für Beratung, Information, Vernetzung und Wissenstransfer im Rahmen eines höchstens vierjährigen Pilotbetriebs, Regelungen zur Genehmigung, Befristung sowie Verlängerung von Reallaboren, Prüfung der Erfahrungen und Erkenntnisse zur Weiterentwicklung des betr. Rechtsrahmens und der Zulassung der erprobten Technologien, Produkte, Dienstleistungen oder Ansätze, Bericht des BMWK alle drei Jahre; Wegfall von Berichtspflichten und Befristungen nach 48 Monaten<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Schaffung einheitlicher und innovationsfreundlicher Rahmenbedingungen für Reallabore<br /> Wiedervorlage siehe BR-Drs 222/25 GESTA 21. WP E002

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2025-01-15
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