Gesetz zur Reform des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen und zur Änderung weiterer Gesetze (Strafverfolgungsentschädigungsreformgesetz - StrERG)
Verbesserung der Entschädigung sowie der Rehabilitierung von zu Unrecht inhaftierten Personen: Anhebung der Haftentschädigungspauschale von 75 auf 100 Euro sowie ab einer Haftdauer von 6 Monaten auf 200 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung, Ausschluss der Anrechnung von durch Freiheitsentziehung ersparten Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung auf den Entschädigungsanspruch, Anspruch auf kostenlose anwaltliche Erstberatung im Betragsverfahren, Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts, Erleichterungen für das Entschädigungsverfahren und das sich ggfs. anschließende Klageverfahren, insbes. betr. erweiterte Belehrungspflichten, Verlängerung von Antrags- und Klagefrist sowie Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Antrags- oder Klagefrist, Anspruch auf öffentliche Bekanntmachung der Aufhebung des früheren Urteils;<br /> Änderung versch. §§ Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, § 373 Strafprozessordnung sowie Einfügung § 44a und Änderung Anlage 1 (Vergütungsverzeichnis) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz<br /> <br /> Bezug: Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz des Gesetzes über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG) vom September 2022<br /> Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen, s. GESTA 19. WP C024
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-01-15