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Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften

Einführung eines für alle Kraftfahrzeugführer geltenden THC-Grenzwerts von 3,5 ng/m THC im Blutserum im Straßenverkehr und eines Alkoholverbots für Cannabiskonsumenten sowie einer besonderen Regelung betr. Cannabis im Straßenverkehr für Fahranfänger;<br /> Änderung §§ 24a, 24c, 25, 26 und Anlage Straßenverkehrsgesetz, versch. §§ und Anlagen Fahrerlaubnis-Verordnung sowie §§ 1, 3, 4 und Anlage Bußgeldkatalog-Verordnung<br /> <br /> Bezug: Empfehlungen der vom BMDV eingesetzten Expertenarbeitsgruppe zur Ermittlung eines THC-Grenzwerts im Straßenverkehr aus März 2024

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-10-29
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