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Beteiligung von Abgeordneten der Opposition an der Erarbeitung des Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetzes

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aus welchem Grund hat die Bundesregierung an dem breiten Beteiligungsprozess zum Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz (IKJHG; inklusives SGB VIII) zwar aus den Regierungsfraktionen sechs Bundestagsabgeordnete mit sechs Vertretern (vgl. Bericht zum Abschluss des Beteiligungsprozesses, S. 19 f.), jedoch keine Abgeordneten der Oppositionsparteien beteiligt?

Parliamentary Details

Type
Mündliche Frage
Status
Beantwortet
Wahlperiode
20
Date
2025-01-29
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