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Gesetz zur Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes und weiterer statistischer Gesetze (Außenhandelsstatistikänderungsgesetz - AHStatG-ÄndG)

Anpassung der Rechtsgrundlage zur Außenhandelsstatistik infolge fachlicher und rechtlicher Änderungen im gesetzlichen Anwendungsbereich: Ermöglichung der Anhebung der Meldeschwellen im Teilbereich der Statistik über den Warenverkehr mit anderen EU-Mitgliedstaaten als Folge des inzwischen eingeführten Mikrodatenaustauschs mit EU-Partnerländern, damit Entlastung der Wirtschaft aufgrund der Befreiung weiterer Unternehmen von der Meldepflicht in der Intrahandelsstatistik, Entlastung der Auskunftspflichtigen auch bei vereinfachten Meldungen, Anpassungen an geänderte europäische Rechtsvorschriften, u.a. betr. EU-Umsatzsteuerrecht; monatliche Erhebung der tätigen Personen gegliedert nach Bundesländern im Rahmen der konjunkturstatistischen Erhebung im Bereich der Handels- und Dienstleistungsstatistik; Klarstellungen bei der Erhebung von Transaktionsdaten sowie der Revision im Zusammenhang mit dem Unternehmensbasisdatenregister, Korrektur von Fehlverweisen, Konkretisierungen, Präzisierungen und Folgeänderungen;<br /> Änderung verschiedener §§ Außenhandelsstatistikgesetz, § 6 Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz, §§ 3 und 4 Unternehmensbasisdatenregistergesetz, §§ 3 und 7b Gesetz über die Preisstatistik; Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Erweiterung der Erhebungsmethodik zur Preisstatistik hinsichtlich einer generell rückwirkenden Anforderung der Daten;<br /> Erneute Änderung § 7b Gesetz über die Preisstatistik

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-02-14
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