Gesetz zur Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendhilfeinklusionsgesetz - IKJHG)
Zur Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Familien Ausgestaltung der Inklusiven Kinder- und Jugendhilfe ab dem 1. Januar 2028: Zusammenführung der Zuständigkeiten für Leistungen der Eingliederungshilfe im SGB IX unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe für eine individuelle, ganzheitliche Förderung aller Kinder und Jugendlichen, gemeinsamer Leistungstatbestand mit unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen, Verstetigung des Anfang 2024 eingeführten Verfahrenslotsen im KJSG über den 31.12.2027 hinaus, Berücksichtigung der inklusiven Ausrichtung als zusätzliches Auswahlkriterium bei konkurrierenden Angeboten im Rahmen der Subventionsfinanzierung<strong>, </strong>Erweiterung des Anspruchs auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe auf juristische Personen und Personenvereinigungen mit mind. dreijähriger Berufstätigkeit auf dem Gebiet der Eingliederungshilfe für junge Menschen mit Behinderungen, Regelung der Kostenheranziehung, Rechtswegzuweisung an die Sozialgerichte, Übergangsregelungen, Gesetzesevaluationen des KJSG und des IKJHG 7 Jahre nach Inkrafttreten, Berichterstattung an Bundestag und Bundesrat, Klarstellungen, Folgeänderungen, redaktionelle Anpassungen;<br /> Einfügung Vierter Abschnitt Zweites Kapitel neu Achtes Buch Sozialgesetzbuch sowie Änderung und Aufhebung zahlr. §§ in 6 weiteren Gesetzen<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Umsetzung der inklusiven Jugendhilfe im SGB VIII ; Ergebnisse des Beteiligungsprozesses "Gemeinsam zum Ziel: Wir gestalten die Inklusive Kinder- und Jugendhilfe!", BMFSFJ 2023<br /> Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen<br /> Kinder- und Jugendstärkungsgesetz, s. GESTA 18. WP I018
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-01-15