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Gesetz zum strafrechtlichen Schutz von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes

Einführung der strafrechtlichen Regelung zum Schutz des Persönlichkeitsrechts betroffener Personen vor der Verbreitung eines technisch manipulierten oder künstlich erzeugten und realistisch wirkenden Medieninhalts (sog. Deepfake), Regelungen zum Schutz verstorbener Personen, zur Strafschärfung bei Vorliegen unrechtserhöhender Umstände und zur Straflosigkeit sozialadäquater Handlungen, Folgeänderungen;<br /> Einfügung § 201b und Änderung § 205 Strafgesetzbuch sowie Änderung §§ 100k und 374 Strafprozessordnung<br /> <br /> Bezug: Unveränderte Wiedervorlage siehe BR-Drs 272/25 GESTA 21. WP C014<br />

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2025-03-14
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