Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zur Flexibilisierung von Biogasanlagen und Sicherung der Anschlussförderung
Verstärkung der Anreize zur flexiblen Fahrweise von Biogasanlagen sowie zur Verbesserung der Planungssicherheit für eine Anschlussförderung von Bestandsanlagen: Umstellung der Förderung auf eine bestimmte Anzahl an Betriebsstunden bzw. Betriebsviertelstunden, Erhöhung des Flexibilisierungszuschlags auf 100 Euro pro kWh installierter Leistung, Entfall der Förderung bereits bei schwach positiven Preisen, bevorzugte Bezuschlagung von an eine Wärmeversorgungseinrichtung angeschlossenen Bestandsanlagen bis Ende 2027, dauerhafte Streichung der Südquote, Anhebung der Ausschreibungsmengen, Verkürzung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 5 Jahren auf 2 Jahre und Verlängerung der Anschlussförderung auf 12 Jahre;<br /> Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§ Erneuerbare-Energien-Gesetz<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses: </strong>weitere Anhebung der Ausschreibungsmengen für die Jahre 2025 und 2026 auf 1.300 bzw. 1.126 Megawatt, Änderung der Frist zur Umstellung bestehender Anlagen von 2 Jahren auf 3,5 Jahre, Anhebung der förderfähigen Betriebsviertelstunden von 10.000 auf 11.680, für Biogasanlagen mit einer installierten Leistung bis zu 350 Kilowatt auf 16.000; Klarstellung, sprachliche Angleichung und Vereinfachungen;<br /> Einfügung § 51b sowie Änderung zahlreicher §§ Erneuerbare-Energien-Gesetz
Parliamentary Details
- Type
- Gesetzgebung
- Status
- Verkündet
- Wahlperiode
- 20
- Date
- 2025-02-14