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Gesetz zur Anpassung des Mutterschutzgesetzes und weiterer Gesetze - Anspruch auf Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt (Mutterschutzanpassungsgesetz)

Sicherstellung der Regenerationszeit für Frauen nach einer Fehlgeburt ab der 13. Schwangerschaftswoche aufgrund der besonderen Belastungssituation: klare Definition des Begriffs Entbindung, Einführung gestaffelter Mutterschutzfristen, Beschäftigungsverbot, Anspruch auf Erstattung mutterschutzrechtlicher Leistungen für Arbeitgeber im Rahmen des U2-Umlageverfahres in Höhe von 100 Prozent, Gleichbehandlung von Beamtinnen, Soldatinnen und Selbständigen, Klarstellung zur Länge der Mutterschutzfristen bei Totgeburt;<br /> Änderung §§ 2, 3, 9 und 32 Mutterschutzgesetz, § 24i Fünftes Buch Sozialgesetzbuch, § 2 Mutterschutz- und Elternzeitverordnung sowie §§ 2, 5, 6 und 6a Mutterschutzverordnung für Soldatinnen<br /> <br /> Bezug: Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2024 zur Gewährung von Mutterschutz nach einer Fehlgeburt nach der 12., aber vor der 24. Schwangerschaftswoche (1 BvR 2106/22) ; Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 2013 sowie 15. Dezember 2005 zur Bestimmung des Begriffs Entbindung zur Abgrenzung von Fehl- und Totgeburten (8 AZR 838/12 ; 2 AZR 462/04)<br /> Siehe auch GESTA I025

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-02-14
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