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Gesetz zur vollständigen Befreiung der Wirtschaft und der Bürgerinnen und Bürger vom Solidaritätszuschlag (Solidaritätszuschlagbefreiungsgesetz - SolZBFreiG)

Absenkung des Solidaritätszuschlags im Jahr 2025 um 2,5 Prozentpunkte auf 3 Prozent und vollständige Abschaffung ab 2027;<br /> Änderung § 4 und § 6 sowie Vorratsbeschluss betr. Aufhebung Solidaritätszuschlaggesetz 1995

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Erledigt durch Ablauf der Wahlperiode
Wahlperiode
20
Date
2024-12-19
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