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Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 143h)

Schaffung einer einmaligen Ausnahmeregelung von der grundgesetzlichen Kompetenzverteilung zur möglichen Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen zugunsten der übermäßig verschuldeten Kommunen durch maximal hälftige Übernahme von Schulden der Länder bei Erhalt der grundsätzlichen kompetenzrechtlichen Verantwortung der Länder für die angemessene Finanzausstattung der Kommunen<br /> Einfügung Artikel 143h Grundgesetz<br /> <br /> Bezug: Vereinbarung im Koalitionsvertrag zur Entlastung hochverschuldeter Kommunen von ihren Altschulden durch eine einmalige gemeinsame Kraftanstrengung des Bundes und der betroffenen Länder<br /> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit dem Entwurf der Fraktion DIE LINKE auf BT-Drs 21/133 GESTA 21. WP D001

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
1. Durchgang im Bundesrat abgeschlossen
Wahlperiode
20
Date
2025-04-11
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