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Zweites Gesetz zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Überprüfung der Einhaltung der Klimaschutzziele anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung, Erstellung von Projektionsdaten über die künftige Emissionsentwicklung, Nachsteuerung bei Überschreitung der prognostizierten Jahresemissionsgesamtmengen in zwei aufeinanderfolgenden Jahren, umfassende Einbindung des Expertenrats für Klimafragen, Erarbeitung von Klimaschutzprogrammen jeweils zu Beginn einer Legislaturperiode, Verordnungsermächtigung zur Bestimmung der Ziele für technische Senken für die Jahre 2035, 2040 und 2045, Verzicht auf Ankauf von Emissionszuweisungen zur Erfüllung der Pflichten nach der Europäischen Klimaschutzverordnung, redaktionelle Änderungen und Folgeänderungen;<br /> Einfügung und Änderung versch. §§ sowie Anlagen Bundes-Klimaschutzgesetz, Verordnungsermächtigung<br /> <br /> <strong>Beschlussempfehlung des Ausschusses:</strong> Änderungen und Konkretisierungen betr. Regelungen zu Berichtspflichten, Adressierung des Zeitraumes über das Jahr 2030 hinaus, Stärkung der Bedeutung des Sektors Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft (LULUCF), Erstellung von Projektionsdaten, u.a.; Annahme einer Entschließung: Prüfung der Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zu Klimaschutzrechten, ab 2027 jährlicher Bericht an Deutschen Bundestag zur Energietechnologie sowie Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für Energie-Infrastrukturen im Rahmen der Umsetzung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III);<br /> Erneute und zusätzliche Änderung versch. §§ Bundes-Klimaschutzgesetz

Parliamentary Details

Type
Gesetzgebung
Status
Verkündet
Wahlperiode
20
Date
2025-04-14
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